Begriffsbestimmungen im Kontext des DSG-EKD
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind grundsätzlich Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person).
Solche Angaben sind z. B.:
- Name, Anschrift, Titel, Beruf, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit, Zahlungsverhalten, Krankheiten, Vorstrafen, Daten des Lebenslaufes, Beurteilungen, Pflegegrad
- Einkommen, Steuern, Vertragskonditionen, Besitzverhältnisse, Personen-Nr., Sozialversicherungs-Nr., Kunden-Nr., Konto-Nr., Zähler-Nr., Versicherungs-Nr.
- Bezug von Arbeitslosengeld, Immobilienbesitz, Kfz-Typ, Jahresstromverbrauch
Besondere Arten personenbezogener Daten dürfen nur dann bearbeitet werden:
- Ethnische Herkunft
- Politische Meinungen
- Religiöse und philosophische Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheit
- Sexualleben
- Wenn dies eine Rechtsvorschrift vorsieht
- Wenn die betroffene Person eingewilligt hat
- Im Kontext der Gesundheitsvorsorge
- Zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung

Was ist unter dem Begriff „Verarbeiten“ im Kontext von personenbezogenen Daten zu verstehen?
Der Begriff „Verarbeiten“ im Kontext personenbezogener Daten umfasst
- das Erheben (z. B. im Kontext von Stellenausschreibung),
- das Erfassen, (Anlegen der Stammdaten von Kontakten),
- das Ordnen (z. B. Ablegen in Ordnern, Erstellen von Listen),
- die Anpassung oder Veränderung,
- das Auslesen,
- das Abfragen,
- die Verwendung (z. B. für Einladung und Durchführung Viedomeeting),
- die Offenlegung durch Übermittlung (z. B. Versenden per E-Mail, Stellen von Anträgen),
- die Einschränkung,
- das Löschen oder die Vernichtung,
- …
von personenbezogenen Daten.
