Begriffsbestimmungen im Kontext des DSG-EKD

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind grundsätzlich Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person).

Solche Angaben sind z. B.:

  • Name, Anschrift, Titel, Beruf, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit, Zahlungsverhalten, Krankheiten, Vorstrafen, Daten des Lebenslaufes, Beurteilungen, Pflegegrad
  • Einkommen, Steuern, Vertragskonditionen, Besitzverhältnisse, Personen-Nr., Sozialversicherungs-Nr., Kunden-Nr., Konto-Nr., Zähler-Nr., Versicherungs-Nr.
  • Bezug von Arbeitslosengeld, Immobilienbesitz, Kfz-Typ, Jahresstromverbrauch

Besondere Arten personenbezogener Daten (§ 4 Abs. 2 DSG-EKD) sind:

 

 

Besondere Arten personenbezogener Daten dürfen nur dann bearbeitet werden:

  • Ethnische Herkunft
  • Politische Meinungen
  • Religiöse und philosophische Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheit
  • Sexualleben
  • Wenn dies eine Rechtsvorschrift vorsieht
  • Wenn die betroffene Person eingewilligt hat
  • Im Kontext der Gesundheitsvorsorge
  • Zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung

Was ist unter dem Begriff „Verarbeiten“ im Kontext von personenbezogenen Daten zu verstehen?

 

Der Begriff „Verarbeiten“ im Kontext personenbezogener Daten umfasst

  • das Erheben (z. B. im Kontext von Stellenausschreibung),
  • das Erfassen, (Anlegen der Stammdaten von Kontakten),
  • das Ordnen (z. B. Ablegen in Ordnern, Erstellen von Listen),
  • die Anpassung oder Veränderung,
  • das Auslesen,
  • das Abfragen,
  • die Verwendung (z. B. für Einladung und Durchführung Viedomeeting),
  • die Offenlegung durch Übermittlung (z. B. Versenden per E-Mail, Stellen von Anträgen),
  • die Einschränkung,
  • das Löschen oder die Vernichtung,

von personenbezogenen Daten.