Aufgaben der/des örtlich Beauftragten für den Datenschutz
Die örtlich Beauftragten für den Datenschutz (DSB) wirken auf die Einhaltung der Bestimmungen für den Datenschutz hin und unterstützen die verantwortlichen Stellen bei der Sicherstellung des Datenschutzes.

Die Aufgaben und Pflichten der DSB sind:
- Die verantwortliche Stelle und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten
- Die ordnungsmäßige Anwendung der Datenverarbeitungs-Programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, überwachen
- Die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen informieren und schulen
- Mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten
- Die verantwortliche Stelle im Unternehmen bzw. in der Organisation bei der Datenschutz-Folgenabschätzung beraten und deren Durchführung überwachen
Ein Beispiel für eine Zusammenarbeit ist die Bearbeitung von „Datenpannen“ als Folge einer Verletzung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Die Pflicht zur Bestellung eines örtlichen DSB greift seit der Novellierung des DSG-EKD 2025 für Einrichtungen ab 20 Personen, die mit automatisierter Datenverarbeitung arbeiten oder deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht. Das entlastet viele Gemeinden und kleinere Einrichtungen erheblich. Neu ist auch die Möglichkeit, konzernweit einen gemeinsamen örtlichen DSB zu bestellen, was vorteilhaft für Verbundstrukturen wie Diakoniestationen oder kirchliche Trägerverbände sein kann.
