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Welche Verpflichtungen haben Organisationen?

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 10.000.000 € müssen ein internes Hinweisgebersystem implementieren, das auch von externen Stellen betrieben werden kann. Finanzdienstleistungsunternehmen sind stets zur Implementierung eines Hinweisgebersystems verpflichtet.

Bußgelder

Das Unterlassen der Einrichtung von Meldestellen kann zu Bußgeldern führen. Ebenso drohen Strafen, wenn eine Meldung oder die auf sie folgende Kommunikation be- oder verhindert wird, verbotene Repressalien ergriffen oder versucht werden oder wenn das Vertraulichkeitsgebot vorsätzlich oder fahrlässig missachtet wird.