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Verantwortung für die Datenverarbeitung

Verantwortung für die Umsetzung des Datenschutzes tragen:

  • Geschäftsführung/Vorstand
  • An der Verarbeitung beteiligte Personen (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
  • Auftragsverarbeitende Stellen (Dienstleister und Softwareanbieter)

Die Verantwortung für die Datenverarbeitung trägt immer die „verantwortliche Stelle“:
Das kann in einem Unternehmen der Vorstand oder die Geschäftsführung sein.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gehört im Rahmen des Arbeitsverhältnisses außerdem zu den Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und muss bei der täglichen Arbeit beachtet werden. Somit ist auch jede und jeder einzelne Mitarbeitende für die Einhaltung des Datenschutzes (mit)verantwortlich.

Bei Verstößen gegen den Datenschutz kann der Vorstand/die Geschäftsführung durch die für den Datenschutz zuständige Behörde (Aufsichtsbehörde) u. U. zur Verantwortung gezogen werden (z. B. durch Bußgelder).

Umgang mit Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Im Rahmen des Einstellungsprozesses werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Diese Verpflichtungserklärung gilt nicht nur im Umgang mit personenbezogenen Daten externer Personen, sondern genauso im täglichen Miteinander unter Kolleginnen und Kollegen. Erhalten Sie zufällig oder bewusst durch betroffene Mitarbeitende selbst Informationen zu Kolleginnen oder Kollegen, so ist auch hier der Datenschutz zu berücksichtigen.