Umgang mit Dienstplänen und Daten zu Pflegekundinnen und Pflegekunden im häuslichen Umfeld
Art. 32 DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Dies gilt sowohl für papierbasierte als auch für digitale Dienstpläne und Daten zu Pflegekundinnen und Pflegekunden (Patientinnen und Patienten).
Herausforderungen:
- Gefahr der Einsichtnahme durch Angehörige oder Besucherinnen und Besucher
- Sicherstellen der datenschutzkonformen Aufbewahrung von Unterlagen

Praxisbeispiel (digital):
Eine Pflegekraft greift auf ihren Dienstplan über eine geschützte Pflege-App zu. Die Pflege-App ist durch ein Passwort und eine biometrische Identifikation, z. B. Fingerabdruck, gesichert. Daten zu Pflegekundinnen und Pflegekunden (Patientinnen und Patienten) werden dabei nur angezeigt, wenn sie zur aktuellen Schicht gehören. Nach der Nutzung wird die Pflege-App geschlossen und das Gerät sicher verwahrt.
Praxisbeispiel (papierbasiert):
Ein Dienstplan mit Daten zu Pflegekundinnen und Pflegekunden (Patientinnen und Patienten) wird in einer verschlossenen Mappe transportiert und bei Nichtgebrauch in einem abschließbaren Schrank gelagert.