Telefonische Auskünfte an Angehörige und andere Dritte
Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist nur dann erlaubt, wenn eine rechtmäßige Grundlage vorliegt, z. B. die Einwilligung der Pflegekundinnen und Pflegekunden (Patientinnen und Patienten). Telefonisch angefragte Auskünfte erfordern zudem eine Identitätsprüfung, um sicherzustellen, dass die Informationen an die richtigen Personen gelangen.

Herausforderungen:
- Angehörige fordern oft schnell Auskünfte; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch zur Prüfung der Berechtigung verpflichtet.
- Unsichere Kommunikationskanäle, z. B. Mobiltelefone, können zusätzliche Risiken bergen.
Praxisbeispiel:
Ein Angehöriger ruft an, um sich über den Gesundheitszustand eines Pflegekunden zu informieren. Bevor die Pflegekraft Auskunft gibt, prüft sie die Identität des Anrufers mithilfe einer vorher vereinbarten Sicherheitsfrage. Sie greift dabei entweder auf die Akte des Pflegekunden in der physischen Aktenmappe oder in einem verschlüsselten digitalen System zu.