Schutz von Papierdokumenten und Daten beim Transport
Art. 32 DSGVO schreibt den Schutz personenbezogener Daten auch beim Transport vor. Papierdokumente und digitale Geräte müssen gegen Verlust und unbefugten Zugriff gesichert sein.
Herausforderungen:
- Risiko von Datenverlust oder der Einsichtnahme durch Unbefugte während des Transports
- Unsachgemäße Aufbewahrung, z. B. im Auto
Praxisbeispiel (papierbasiert):
Eine Pflegekraft bewahrt Dokumente von Pflegekundinnen und Pflegekunden (Patientinnen und Patienten) in einer verschlossenen Transportmappe auf und trägt diese immer direkt bei sich.


Praxisbeispiel (digital):
Die Pflegekraft nutzt ein verschlüsseltes Dienst-Tablet. Die automatische Bildschirmsperre ist aktiviert; auf die Daten der Pflegekundinnen und Pflegekunden kann nur über ein geschütztes VPN (Virtual Private Network) zugegriffen werden.