Kommunikation- Video-Meetings
Video-Meetings werden aktuell immer beliebter. Beim Einsatz entsprechender Technologie sind gerade im Betreuungssetting bzw. in der sozialen Arbeit einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich darf nur freigegebene Software für Meetings verwendet werden.
Einwilligungen
Sollte Ihre Rechtsgrundlage die Einwilligung der Betroffenen sein (z. B. zur Aufzeichnung des Meetings), informieren Sie die betroffenen Personen über die geplante Aufzeichnung und achten Sie darauf, dass die betroffenen Personen die Möglichkeit haben, aktiv zu zustimmen.

Information zur Datenverarbeitung
Alle betroffenen Personen (egal ob Klient:innen, rechtliche Betreuer:innen oder Mitarbeitende), die an einem Meeting teilnehmen (z. B. Hospitation per GoToMeeting), haben das Recht, über die Verarbeitung der Daten informiert zu werden. Eine Möglichkeit der Information bietet hier die Datenschutzerklärung der Website.