1. Home
  2. Kommunikation
  3. Kommunikation- E-Mail II

Kommunikation- E-Mail II 

Der gesetzlich gebotene Schutz personenbezogener Daten im Zuge der Übermittlung von E-Mail-Nachrichten erstreckt sich nicht nur auf die personenbezogenen Inhalte, sondern auch auf technische Daten, die beim Versenden erhoben werden. 

E-Mail-Verschlüsselung  

Sowohl Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als auch Transportverschlüsselung mindern für ihren jeweiligen Anwendungszweck Risiken für die Vertraulichkeit der übertragenen Nachrichten. Daher müssen Unternehmen beide Verfahren in der Abwägung der notwendigen Maßnahmen berücksichtigen.  

Verpflichtungen bei normalen Risiken  

Alle Verantwortliche, die E-Mail-Nachrichten mit personenbezogenen Daten versenden, bei denen ein Bruch der Vertraulichkeit (des Inhalts oder Umstände der Kommunikation, soweit sie sich auf natürliche Personen beziehen) ein Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen darstellt, müssen eine obligatorische Transportverschlüsselung sicherstellen.  

Versand von E-Mail-Nachrichten bei hohem Risiko / Berufsgeheimnis 

Verantwortliche, die E-Mail-Nachrichten versenden, bei denen ein Bruch der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten im Inhalt der Nachricht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen darstellt oder die dem Berufsgeheimnis unterliegen, müssen regelmäßig eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und eine qualifizierte Transportverschlüsselung vornehmen.