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Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Am 16. Dezember 2019 wurde eine neue Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, wirksam (EU-Whistleblowing-Richtlinie, WBRL). Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 2. Juli 2023 eingeführt und setzt die WBRL auf nationaler Ebene um. Gemäß § 1 HinSchG sollen Personen geschützt werden, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder andere verbindliche Regelungen erlangen und diese melden.

Was ist das Ziel des HinSchG?

Das HinSchG strebt an, verschiedene Meldewege zu etablieren und den Schutz für meldende Personen zu stärken. Darüber hinaus sollen meldende Personen die Möglichkeit haben, Verstöße auch anonym zu melden, um die Bereitschaft zur Meldung zu fördern.