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Einführung in die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und andere relevante Datenschutzgesetze

Im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von höchster Bedeutung. Mit steigendem Datenvolumen und fortschreitender Technologie wachsen auch die Risiken für die Privatsphäre. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, bildet den Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union (EU). Ihr Ziel ist es, die personenbezogenen Daten der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu schützen und die Vorschriften für die Verarbeitung solcher Daten innerhalb der EU zu vereinheitlichen. 

Was sind personenbezogene Daten? 

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Dies umfasst direkte Identifikatoren wie Namen und Ausweisnummern sowie indirekte Identifikatoren, die eine Person anhand von Faktoren wie physischen, genetischen, mentalen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identitäten erkennbar machen. 

Die 7 Grundprinzipien der DSGVO 

Die DSGVO ist auf 7 Grundprinzipien aufgebaut, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln.

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Die Verarbeitung muss rechtmäßig und fair erfolgen und für die betroffene Person transparent sein.
  2. Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. 
  3. Datenminimierung: Es dürfen nur so viele Daten wie nötig verarbeitet werden. 
  4. Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen genau und, wenn nötig, auf dem neuesten Stand gehalten werden. 
  5. Speicherbegrenzung: Daten dürfen nicht länger aufbewahrt werden, als es für die Zwecke notwendig ist, für die sie verarbeitet werden. 
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Die Daten müssen sicher gehandhabt werden, um unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung und unbeabsichtigten Verlust, Zerstörung oder Schaden zu verhindern.
  7. Rechenschaftspflicht: Die jeweils verantwortliche Person ist für die Einhaltung der vorstehenden Prinzipien verantwortlich und muss deren Einhaltung nachweisen können. 

Rechte betroffener Personen 

Die DSGVO stärkt die Rechte betroffener Personen erheblich. Dazu gehören: 

  • Das Recht auf Auskunft: Betroffene Personen können von einer Organisation Auskunft darüber verlangen, ob und wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. 
  • Das Recht auf Berichtigung: Betroffene Personen können die Korrektur unrichtiger Daten verlangen. 
  • Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Unter bestimmten Umständen können betroffene Personen die Löschung ihrer Daten verlangen. 
  • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Fällen können betroffene Personen verlangen, dass die Verarbeitung ihrer Daten eingeschränkt wird.

Verantwortlichkeiten und Pflichten 

Die DSGVO legt fest, dass Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bestimmte Pflichten haben. Dazu gehört die Pflicht, die oben genannten Grundsätze nachweislich einzuhalten.