Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), oft als „Antidiskriminierungsgesetz“ bezeichnet, stellt einen Eckpfeiler des deutschen Arbeitsrechts dar. Es wurde erlassen, um Ungleichbehandlung aufgrund verschiedener persönlicher Merkmale zu verhindern und zu bekämpfen. Dieses Gesetz ist entscheidend für die Schaffung eines Arbeitsumfelds, das Vielfalt und Inklusion wertschätzt und fördert.
Ziele des AGG
Das primäre Ziel des AGG ist es, Diskriminierung in jeglicher Form zu unterbinden und allen Personen gleiche Möglichkeiten zu bieten. Das Gesetz zielt darauf ab, ein Bewusstsein für die Bedeutung von Vielfalt am Arbeitsplatz zu schaffen und präventive Maßnahmen zu fördern, die Diskriminierung von vornherein vermeiden. Es trägt dazu bei, eine Kultur des Respekts und der Wertschätzung zu etablieren, die für ein produktives Arbeitsklima unerlässlich ist.
Geschützte Merkmale gemäß AGG
Das AGG schützt Individuen vor Diskriminierung aufgrund von sechs zentralen Merkmalen:
- Rasse oder ethnische Herkunft
Schutz vor Benachteiligung basierend auf Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit
- Geschlecht
Der Schutz umfasst sowohl das biologische Geschlecht als auch die Geschlechtsidentität. - Religion oder Weltanschauung
Schutz vor Diskriminierung aufgrund religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen
- Behinderung
Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
- Alter
Schutz vor Altersdiskriminierung sowohl für jüngere als auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Sexuelle Identität
Schutz der sexuellen Orientierung und Identität
Maßnahmen zur Umsetzung des AGG
Zur Vermeidung von Diskriminierung sind Unternehmen angehalten, verschiedene präventive Maßnahmen zu ergreifen, z. B.:
- Schulungen
Regelmäßige Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende und Führungskräfte über die Inhalte des AGG und den Umgang mit Diversität
- Beschwerdestellen
Einrichtung interner Anlaufstellen für von Diskriminierung betroffene Personen
- Gleichbehandlungsrichtlinien
Entwicklung und Implementierung von Richtlinien, die ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld unterstützen
- Überprüfung von Prozessen
Regelmäßige Kontrolle von Stellenanzeigen, Auswahlverfahren und internen Richtlinien auf Diskriminierungspotenzial
Rechte und Pflichten gemäß AGG
Das AGG definiert klare Rechte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:
- Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen die diskriminierungsfreie Behandlung in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses und das Recht auf Beschwerde bei Diskriminierungsvorfällen ohne Angst vor Repressalien.
- Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beinhalten die Prävention von Diskriminierung durch aktive Maßnahmen, den Schutz der Mitarbeitenden bei Diskriminierungsvorfällen, die Einrichtung eines Beschwerdemanagements sowie die Dokumentation und Berichterstattung relevanter Vorfälle und Maßnahmen.
Umsetzung des AGG im Unternehmen
Für eine erfolgreiche Implementierung von Maßnahmen gemäß AGG ist ein kontinuierliches Engagement der Arbeitgeber erforderlich. Dies beinhaltet die klare Kommunikation der AGG-Grundsätze und unternehmensinternen Richtlinien, regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung und Förderung einer Unternehmenskultur, die Vielfalt schätzt und Diskriminierung aktiv entgegentritt.