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Datenschutz und Bonusprogramme, Kundenkarten & Co.

Bonusprogramm, Kundenkarte & Co. Datenschutz Grundschulung

Kundenkarten sind für Handelsunternehmen ein beliebtes Instrument, um Kundinnen und Kunden zu gewinnen sowie an sich zu binden. Meist werden solche Karten kostenlos ausgegeben. Mit jedem Einkaufen sammelt die Kundin, der Kunde (= betroffene Person) Punkte und kann dafür Geld- oder Sachprämien erhalten.

Kundenkarten & DSGVO – Was müssen verantwortliche Stellen beachten?

  • Kundenkarten erfordern Datenschutz unter Einhaltung der DSGVO. Das bedeutet im Wesentlichen eine Bestätigung der Rechtslage mit einigen Erweiterungen.
  • Kundenkarten enthalten personenbezogene Daten, daher sind hier die Vorgaben geltender Datenschutz-Gesetze zwingend einzuhalten.
  • Die Daten der Kundinnen und Kunden dürfen demnach nicht ohne deren explizite Einwilligung erhoben werden.
  • Für eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung gelten die entsprechenden Anforderungen gemäß Art. 7 DSGVO (Nachweispflicht, Verständlichkeit, Freiwilligkeit, Widerrufsmöglichkeit sowie Nennung der Informations- und Auskunftsrechte). Sie müssen beachtet werden.
  • Neu ist neben der Einwilligungs-Nachweisbarkeit das Recht auf Datenübertragbarkeit. Das heißt, Kundinnen und Kunden können die sie betreffenden Daten vom kartenausgebenden Unternehmen verlangen, um sie zu anderen Anbietern mitzunehmen.

Beispiele für Datenverarbeitungen, für deren Rechtmäßigkeit eine Einwilligung von den betroffenen Personen eingeholt werden muss:

  • Teilnahme an einem Preisausschreiben sowie der anschließenden Zusendung von (Werbe-)Informationen
  • Teilnahme an Marktforschungsumfragen, welche von der verantwortlichen Stelle initiiert und für das eigene Unternehmen durchgeführt werden (Ausnahme: anonym durchgeführte Umfragen)
  • Teilnahme an Programmen zur Bindung von Kundinnen und Kunden wie Kunden-, Rabatt- oder Bonusprogrammen (z. B. Kundenkarte) sowie der anschließenden (personalisierten) Zusendung von (Werbe-)Informationen