1. Home
  2. Meldestellenbeauftragte III: Technische und organisatorische Anforderungen
  3. Rechte betroffener Personen

Rechte betroffener Personen

Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind betroffene Personen gemäß DSGVO, die umfangreiche Rechte gewährt (Art. 12−23 DSGVO):

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Widerspruch sowie
  • das Recht, nicht einer automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu sein

Anfragen betroffener Personen:

Alle Anfragen betroffener Personen müssen innerhalb von vier Wochen überprüft und beantwortet werden. Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche sollten über jede Anfrage informiert werden, da sie diese beantworten müssen. Eine Herausgabe von Daten muss dokumentiert und freigegeben werden.

Die Meldung einer hinweisgebenden Person beschreibt oft das Fehlverhalten einer bestimmten Person. Hier stehen sich das Recht der hinweisgebenden Person auf Anonymitätund das Auskunftsrecht der beschuldigten Person nach Art. 15 DSGVO gegenüber.

ACHTUNG: Gemäß Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen einschließlich hinweisgebender oder von einer Meldung betroffener Personen ein Recht auf Auskunft.