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Thema 5 von 10 – Was tun gegen Diskriminierung?

Diskriminierungen und Macht hängen eng zusammen. Eine diskriminierende Person oder Institution, kann ohne Macht kein diskriminierendes Verhalten ausüben. Ein Beispiel hierfür sind Wohnungseigentümer:innen, die nicht an Menschen mit ausländisch klingendem Namen vermieten. Die Person, der die Wohnung gehört bzw. diese verwaltet, verfügt im Kontext dieser Situation über mehr Macht als die Wohnungssuchenden.

Was tun gegen Diskriminierung?

Ein wichtiges Element, um Diskriminierung entgegen zu treten, ist die Reflexion von Machtverhältnissen. In diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen: Handlungsmacht an sich ist nichts Negatives. Sie kann auch dafür eingesetzt werden, um gegen Diskriminierung und für Menschenrechte einzutreten. So ist es auch eine Form von Handlungsmacht, wenn sich jemand öffentlich über eine Diskriminierung beschwert.

Gegen Diskriminierungen aktiv werden

Wenn man gegen Diskriminierungen aktiv werden will, muss man sich zunächst bewusst machen, dass es darum geht, Menschenrechte und Recht einzufordern und nicht darum, um Toleranz oder Nachsicht zu bitten.

Menschen haben beispielsweise ein Recht darauf, nicht mit diskriminierenden Bezeichnungen betitelt zu werden. Dies ist nicht bloß eine Frage der Höflichkeit, sondern menschenrechtlich geboten. Kommt man alleine nicht weiter, ist es hilfreich, sich an eine zivilgesellschaftliche oder staatliche Beratungs- oder Beschwerdestelle zu wenden und sich gegebenenfalls auch juristische Unterstützung zu holen.